Entwässerungsantrag
Mit diesem Formular beantragen Sie die erforderliche Genehmigung beim Bau bzw. Umbau Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage.
07.03.2016
Um die Funktionsfähigkeit der Kanalleitungen dauerhaft zu erhalten, muss der Zweckverband das Kanalsystem in regelmäßigen Zeitabständen von ca. 3 Jahren reinigen.
Diese Reinigungsarbeiten werden im Auftrag des Zweckverbandes, von einer für diese Arbeiten spezialisierten Fachfirma, ausgeführt.
Die Kanalreinigung erfolgt mit einem Hochdruckspülfahrzeug (siehe Bild). Beim Reinigungsvorgang selbst wird über einen Schacht ein Druckschlauch mit Spülkopf in den Abwasserkanal eingeführt.
Um die geforderte Reinigungswirkung zu erzielen, ist es erforderlich, mit einem Spüldruck von 110 bar zu arbeiten.
Die während der Reinigungsarbeiten auftretenden Druckunterschiede werden im Normalfall über die zuströmende Luft der Hauptschächte, aber auch über die Dachentlüftungen und Kontrollschächte der angeschlossenen Gebäude, ausgeglichen.
In Ausnahmefällen kann es jedoch in den von der Reinigung betroffenen Gebäuden im jeweiligen Straßenzug zu folgenden Ereignissen kommen:
Der Zweckverband hofft, mit diesen Beschreibungen Anhaltspunkte zur Fehlersuche gegeben zu haben. Wir weisen nochmals darauf hin, dass alle häuslichen Fall- und Sammelleitungen nach der DIN 1986 verlegt werden müssen und mit einer ausreichend dimensionierten und funktionierenden Lüftungsleitung zu versehen sind.
Weiterhin erinnern wir an dieser Stelle nochmals, dass jede Grundstücksentwässerungsanlage am Ende einen Kontrollschacht mit offenem Gerinne und einem Durchmesser von einem Meter aufzuweisen hat. Dieser Schacht muss jederzeit zugänglich sein und darf nicht überbaut oder überfüllt werden.
Wichtige Hinweise zur korrekten Erstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen finden Sie in den Bestimmungen unserer Entwässerungssatzung.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Zweckverband bzw. die beauftragte Fachfirma für Schäden, die dadurch entstehen, dass sich die Lüftungsleitungen der häuslichen Schmutzwasserleitung in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befinden, nicht haftet.
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